– GFL –
MITGLIEDSCHAFT
Ordentliches Mitglied*
Mitgliedsbeitrag im Jahr 20 EURO
Außerordentliches Mitglied**
Mitgliedsbeitrag im Jahr ab 10 EURO
Anschlussmitglied von einem anderen GFL-Mitglied***
Mitgliedsbeitrag im Jahr 10 EURO
Ehrenmitglied****
Kein Mitgliedsbeitrag notwendig
Jugendmitglied*****
Kein Mitgliedsbeitrag notwendig
Um der Gesellschaft zur Förderung der Österreichischen Luftstreitkräfte beizutreten, füllen Sie bitte das Formular zur Mitgliedsanmeldung vollständig aus.
• druckbares Formular
oder
• online Formular
Bitte senden sie es unterschrieben an:
Gesellschaft zur Förderung der
Österreichischen Luftstreitkräfte „GFL“
Fliegerhorst HINTERSTOISSER
Fliegerhorst 1
8740 Zeltweg
oder faxen es an die Nummer:
(+43) 050201 52 17530
oder schicken es eingescannt an:
office@luftstreitkraefte.at
Der jährliche Mitgliedsbeitrag gilt jeweils für ein Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember), auch wenn Sie während des Jahres Mitglied werden (rückwirkend). Für Neumitglieder zählt ab Oktober der Mitgliedsbeitrag für das kommende Jahr.
Die Mitgliedschaft gilt grundsätzlich für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch für das Folgejahr. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit (ohne Einhaltung von Fristen) durch Mitteilung an das Präsidium möglich und wird mit Jahresende wirksam. Bei Kündigung während des Jahres kann der Mitgliedsbeitrag leider nicht (auch nicht teilweise) vergütet werden.
Mitglieder die den Mitgliedsbeitrag auch nach zwei Jahren nicht entrichten, verlieren ihre Mitgliedschaft und alle daraus entstehenden Ansprüche rückwirkend per Beginn des Kalenderjahres, für das der Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet wurde.
*Ordentliche (ausübende) Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen, diese haben das aktive und passive Wahlrecht.
**Außerordentliche (unterstützende) Mitglieder sind solche, welche die Vereinstätigkeit vor allem durch die Zahlung eines (ggf. erhöhten) Mitgliedsbeitrages fördern und infolge ihrer wirtschaftlichen und/oder beruflichen Stellung und/oder ihres öffentliches Wirkungskreises in der Lage sind, die Ziele des Vereines zu fördern.
***Anschlussmitglieder sind Ehegatten/innen bzw. Lebensgefährten/innen von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern bzw. von Ehrenmitgliedern. Anschlussmitglieder von ordentlichen und außerordentlichen Mitliedern erhalten eine 50ige Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag. Anschlussmitglieder von Ehrenmitgliedern sind von der Leistung des Mitgliedbeitrages befreit.
****Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um diesen Verein erworben haben. Diese Mitgliedschaft ist befreit von jeglicher finanzieller Beitragspflicht. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Präsidiums durch die Generalversammlung.
*****Jugendmitglieder sind Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Solche Mitglieder haben keinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, haben jedoch kein Wahlrecht.
Mitglieder des Vereines können alle natürlichen Personen jeden Geschlechtes, sowie juristische Personen und andere Rechtsträger, wie insbesondere Personenhandelsgesellschaften, oder auch Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden), werden.
Bei Personen, die zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist jedenfalls die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig.